Wie Sie Ihre Stiftung zur Erbin machen – Die wichtige Checkliste

Viele Wege führen zum Ziel, wenn Sie Ihren Nachlass einer eigenen Stiftung zukommen lassen möchten. Die eigene Stiftung setzt – richtig gestaltet – Ihre Wünsche ideal um und führt Ihr Vermögen nachhaltig einem guten Zweck zu. Wer eine Stiftung als Erbin haben möchte, gründet im besten Fall die Stiftung bereits zu Lebzeiten. Einen Stiftung kann aber auch erst im Testament angeordnet werden. Doch Vorsicht – bei einer im Testament gegründeten Stiftung liegt der Teufel im Detail. Es sind Feinheiten, die darüber entscheiden, ob und wie sich Ihr Wunsch nach einer eigenständige Stiftung erfüllen lassen.

 

Ist es möglich, eine bestehende Stiftung als Erbin einzusetzen?

Es ist natürlich auch möglich, eine bereits bestehende Stiftung als Erbin einzusetzen, anstatt eine neue Stiftung durch ein Testament zu errichten. Der Vorteil dabei ist, dass man die Gründung der Stiftung miterleben und an ihrem Aufbau teilnehmen kann, im Gegensatz zur Einsetzung einer Stiftung, die erst nach dem Tod errichtet wird. Tatsächlich stellt es den Idealfall dar, wenn Sie Ihre Stiftung mit Hilfe eines Experten für Stiftungsrecht selbst gründen und nach dem Tod Ihr Eigentum übertragen lassen.

 

Gründung einer Stiftung zur Lebzeiten

Man kann während des Lebens noch Fehler korrigieren, Ideen überprüfen und gemeinsam mit anderen Vorstandsmitgliedern das aktive Leben der Stiftung gestalten, um ihren Erfolg sicherzustellen. Daher empfiehlt es sich, eine Stiftung bereits zu Lebzeiten mit einem kleinen Vermögen zu gründen. Das Hauptvermögen geht dann im Erbfall an die Stiftung. Es ist auch möglich, die Stiftung als Nacherbin seines Ehepartners zu benennen, wobei der Ehepartner dann Vorerbe ist.

 

Erbschaftsplanung: Eine Stiftung als Erbin einsetzen

Die Testierfreiheit erlaubt es, seine gesetzlichen Erben ganz oder teilweise von der Erbfolge auszuschließen, indem man eine Stiftung als Erbin einsetzt. Dadurch kann vermieden werden, dass das Vermögen aufgeteilt wird oder das Unternehmen bei der Vererbung beeinträchtigt wird. Allerdings haben die gesetzlichen Erben trotzdem Anspruch auf einen Pflichtteil am Nachlass des Erblassers, auch wenn er dies nicht wünscht.

 

Pflichtteilsergänzungsansprüche können Stiftungszwecke vereiteln

Um zu vermeiden, dass das Vermögen der Stiftung durch Pflichtteilsansprüche belastet wird, bieten sich Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge als Lösung an. Dadurch kann das Unternehmen in einer Hand bleiben und in vollem Wert auf die Stiftung übertragen werden. Oft werden solche Verträge zusammen mit Abfindungsvereinbarungen erstellt, bei denen sich der Erblasser zu einer bestimmten Abfindungsleistung verpflichtet.

 

Errichtung einer Stiftung durch Ihr Testament

Möchten Sie eine Stiftung erst nach Ihrem Tod gründen (eine Stiftung von Todes wegen), können Sie einen Testamentsvollstrecker beauftragen, die Gründung zu überwachen und durchzuführen. Es ist wichtig, dass die Testamentsvollstreckung im Testament angeordnet wird und dabei alle erbrechtlichen Bestimmungen beachtet werden.

 

Testamentsvollstrecker verwirklicht Ihren Willen einer Stiftung

Im Testament können Sie auch festlegen, welche genauen Aufgaben der Testamentsvollstrecker übernehmen soll. Sie können beispielsweise ermächtigt werden, die Stiftungsgeschäfte und die Stiftungssatzung zu ändern oder zu erweitern, falls dadurch Hindernisse bei der Anerkennung oder steuerliche Nachteile vermieden werden können. Außerdem können Sie ihm auch die Befugnis übertragen, den ersten Vorstand einzusetzen. Beachten Sie jedoch, dass eine Dauertestamentsvollstreckung nach 30 Jahren nach dem Erbfall endet, wenn der Testamentsvollstrecker langfristig für die Stiftung tätig sein soll. Wenn Sie möchten, dass der Testamentsvollstrecker über diesen Zeitraum hinaus involviert ist, muss er selbst ein Mitglied der Stiftungsorgane sein. Dafür ernennen Sie den Testamentsvollstrecker im Testament zu einem Mitglied

Kann der Zweck einer Stiftung konkret bestimmt werden, dann ist es möglich, eine nicht selbstständige Stiftung durch letztwillige Verfügung zu errichten. Dabei kann der Erblasser einem Dritten als Testamentsvollstrecker die Auswahl des Stiftungsträgers und die Ausgestaltung der Stiftungssatzung überlassen (OLG München).

 

Muster: Stiftung im Testament als Erbin einsetzen

Wenn Sie in ihrem handschriftlichen Testament eine Stiftung als Erbin eingesetzt haben möchten, die noch nicht gegründet wurde, dann setzen Sie einen Dritten als Alleinerben ein. Der Dritte sollte im Idealfall ein Testamentsvollstrecker sein. Der Alleinerbe wird allerdings mit einer Auflage bedacht – die Auflage für Sie eine Stiftung zu gründen und Ihr Vermögen dieser Stiftung zukommen zu lassen.

Wichtig: Drucken Sie das Muster nichts aus. Suchen Sie online nicht nach einem Formular eines Testaments mit Stiftung. Sie müssen Ihr Testament eigenhändig schreiben, damit dieses Wirksamkeit erlangt. Schreiben Sie mit eigener Hand zum Beispiel folgendes:

 

Testament

Als Alleinerben setze ich (Name, Adresse, Geburtsdatum) meine Vertrauensperson (Name, Adresse, Geburtstdatum) ein, damit er/sie mit meinem Nachlass eine Stiftung gründet. Die Stiftung soll folgende Zwecke verfolgen: … Wichtig ist mir dabei, dass … 

Meine Vertrauensperso

n bitte ich um die Gründung und darüberhinausgehende Verwaltung meiner Stiftung. Für seine/ihre Mühen soll folgender Wert bei meinem Alleinerben verbleiben: … (Oder Sie legen einen einmaligen oder monatlichen Geldbetrag fest.)

Ort, Datum Unterschrift 

 

Wichtiger Hinweis zum Muster Stiftung im Testament gründen